Verwendung Reinertrag Jagdnutzung 2026/2027

 

Bekanntmachung 

 

In der am 26.02.2026 abgehaltenen Versammlung der Jagdgenossenschaft Groß Fullen wurde über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2026/2027 folgender Beschluss gefasst: 

 

„Der Reinertrag aus der Jagdnutzung 2026/2027 soll der Maschinengemeinschaft der Jagdgenossenschaft Groß Fullen für den Ankauf landwirtschaftlicher Maschinen zur Verfügung gestellt werden.“ 

 

Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft Groß Fullen, das diesem Beschluss nicht zustimmt, kann die Auszahlung des Anteiles verlangen, indem innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Beschlusses die Auszahlung schriftlich und mit Angabe seiner Bankverbindung sowie der Größe der Eigentumsfläche bei der Jagdgenossenschaft Groß Fullen angefordert wird. 

 

Anträge auf Auszahlung der Jagdpacht sind beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Groß Fullen, Herrn Marco Lammers, Am Goldbach 3, 49716 Meppen OT Groß Fullen, einzureichen. 

 

Alternativ können Sie die Auszahlung auch über eine Nachricht im Kontaktformular auf dieser Seite beantragen. 

 

Meppen-Groß Fullen, 27.02.2026 
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Groß Fullen